Die Berufung der Beklagten vom 21.05.2014 gegen das Grundurteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.04.2014 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aus dem Urteil zu vollstreckenden Beträge abzuwenden, wenn sie nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Berufungsstreitwert: 78.524,24€
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