Der damals 17 3/4 Jahre alte Bäckerlehrling K. geriet am 17. Juni 1973 mit einem zwei Tage zuvor von den beklagten Eheleuten für 100 DM gekauften gebrauchten Pkw (Lancia) von der Straße und verletzte einen Fußgänger tödlich. Der auf die Zweitbeklagte zugelassene Pkw war seit Sommer 1971 stillgelegt gewesen; er stand auf dem Gelände der von den Beklagten betriebenen Tankstelle. K. waren bei Abschluss des Kaufvertrags nur die Fahrzeugschlüssel, nicht aber der Kraftfahrzeugbrief übergeben worden. Dieser sollte ihm erst bei Zahlung des Kaufpreises ausgehändigt werden.
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