Auf die Berufung des Klägers wird das am 09. September 2016 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Kleve (
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 5.307,06 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. Oktober 2015 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 297,62 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Mai 2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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