Haftungsbeschränkungen

Autor: Göppl

Eine Haftungsbeschränkung erfolgt allenfalls mittelbar durch die Mindestversicherungssummen. Diese beläuft sich für Sachschäden, die durch Pkw, Motorräder oder Lkw verursacht werden, auf 5 Mio. LEK (ca. 42.000 Euro), bei Personenschäden 20 Mio. LEK (ca. 168.000 Euro). Werden mehrere Personen durch dasselbe Schadensereignis verletzt, erhöht sich die Mindestversicherungssumme auf 50 Mio. LEK (ca. 491.000 Euro). Wird durch einen Omnibus Sachschaden verursacht, beläuft sich die Mindestversicherungssumme auf 10 Mio. LEK (ca. 84.000 Euro), für Personenschäden 20 Mio. LEK (ca. 168.000 Euro). Kommen mehrere Personen zu Schaden, erhöht sich die Mindestversicherungssumme auf 50 Mio. LEK (421.000 Euro).