Halter- und Versicherungsermittlung

Autor: Göppl

Unter Angabe des amtlichen Kennzeichens kann sowohl der Halter wie auch die Pflichtversicherung festgestellt werden. Die entsprechende Anfrage ist entweder über die Polizei oder das albanische Versicherungsbüro vorzunehmen, zur Anschrift siehe Teil 3/5.