Verkehrsopferschutz

Autor: Göppl

Für den Fall, dass das unfallverursachende Fahrzeug pflichtwidrig nicht versichert ist, besteht für den Geschädigten die Möglichkeit, seine Ansprüche über einen Garantiefonds geltend zu machen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Unfallverursacher nicht feststellbar ist, das Fahrzeug gestohlen wurde oder wenn die Versicherung in Insolvenz gefallen ist. Die Anschrift lautet:

Insituti I Sigurimeve (INSIG)Insurance Institute of AlbaniaRruga e Dibres 91AL-Tirana