Haftungsnachweis

Autor: Göppl

Sofern lediglich Sachschäden entstanden sind, reicht grundsätzlich die Vorlage des europäischen Unfallberichts aus. Darüber hinaus kommen Aussagen neutraler Zeugen in Betracht. Auch Fotos der Unfallstelle sowie der Unfallsituation können hilfreich sein. Bei Personenschäden ist auf jeden Fall die Polizei zu rufen. Sie ist in diesem Fall verpflichtet, den Unfall aufzunehmen.