Autor: Göppl |
Nach dem Verkehrsversicherungsgesetz von 1959 müssen alle Kraftfahrzeuge in Finnland haftpflichtversichert sein. Der Geschädigte kann die gegnerische Haftpflichtversicherung direkt verklagen.
Die Mindestversicherungssummen betragen:
Gegenstand | Betrag in Euro |
Personenschäden | unbegrenzt |
Sachschäden | 3.300.000 |
Stand: 01.01.2002.
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