Autoren: Abatzis/Petropoulos |
Es bestehen Gefährdungs- und Verschuldenshaftung nebeneinander. - Die Gefährdungshaftung ergibt sich aus dem Verkehrshaftungsgesetz, welches im Grundsatz dem hiesigen
Abweichungen ergeben sich jedoch in folgenden Punkten:
Neben dem Halter haftet auch der Fahrer aus Gefährdung, außer wenn der Unfall durch einen Mangel des Fahrzeugs verursacht wurde, der dem Fahrer unverschuldet verborgen geblieben war. |
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