Autor: Hering |
Der Unfallverursacher haftet im Rahmen des
Der Fahrer und der Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs haften nach Grundsätzen der Gefährdungshaftung. Befreit von der Haftung werden sie nur dann, wenn der Unfall ein unvermeidliches Ereignis war, das nicht durch einen Fahrzeugdefekt ausgelöst worden sein darf.
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