Haftungssystem

Autor: Hering

Der Unfallverursacher haftet im Rahmen des Zivilgesetzbuchs aus dem Jahre 2000, in Kraft getreten im Jahre 2001, nach Grundsätzen des Verschuldens und der Gefährdungshaftung.

Der Fahrer und der Halter des unfallverursachenden Fahrzeugs haften nach Grundsätzen der Gefährdungshaftung. Befreit von der Haftung werden sie nur dann, wenn der Unfall ein unvermeidliches Ereignis war, das nicht durch einen Fahrzeugdefekt ausgelöst worden sein darf.