OLG Stuttgart - Urteil vom 30.11.1976
17 U 101/76
Normen:
StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen:
VersR 1978, 430

Haftungsverteilung bei Anfahren eines LKW-Fahrers auf der Autobahn

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.1976 - Aktenzeichen 17 U 101/76

DRsp Nr. 1994/13575

Haftungsverteilung bei Anfahren eines LKW-Fahrers auf der Autobahn

Hat ein LKW-Fahrer seinen Lastzug auf einer zu einer Tankstelle führenden Parallelspur verbotswidrig abgestellt und wird er beim Passieren der Stirnseite des Fahrzeugs von einem überholenden PKW erfasst, so trifft den PKW-Fahrer kein Verschulden, wenn er einen seitlichen Abstand von 1,30 m eingehalten und eine Geschwindigkeit von 60 km/h nicht überschritten hat. Gegenüber dem materiellen Schadensersatz aus Gefährdungshaftung muss der LKW-Fahrer sich ein Mitverschulden von 1/2 anrechnen lassen.

Normenkette:

StVG § 7 § 17 ;
Fundstellen
VersR 1978, 430