Am ... 1961 befuhr der Beklagte gegen 0.55 Uhr mit seinem Kombiwagen Ford-Taunus M 12 die 7 m breite N.-Straße in K. Er hatte zu dieser Zeit einen Blutalkoholgehalt von 1,75 Promille. Der Beklagte fuhr scharf rechts an dem 2,50 m breiten Gehweg entlang und erfasste 10 m vor dem Hause N.-Straße ... von hinten den in gleicher Richtung auf Krücken gehenden 66 Jahre alten Rentner Karl Nikolaus O., der seinerseits eine Blutalkoholkonzentration von 1,65 Promille hatte. O. starb am ... 1961 an den Folgen der erlittenen Unfallverletzungen.
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