Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn; Erschütterung des Anscheinsbeweises für ein Verschulden des Auffahrenden
BGH, Urteil vom 20.12.1963 - Aktenzeichen VI ZR 289/62
DRsp Nr. 1994/6181
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn; Erschütterung des Anscheinsbeweises für ein Verschulden des Auffahrenden
»1. Fährt ein Kraftfahrer auf der Autobahn bei Dunkelheit auf ein langsam vorausfahrendes, beleuchtetes Kraftfahrzeug auf, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für sein Verschulden.«2. Dieser Anscheinsbeweis ist erst erschüttert, wenn das vorausfahrende Fahrzeug so dicht vor dem nachfolgenden Verkehrsteilnehmer auf die Fahrbahn eingeschwenkt ist, dass das Auffahren auch bei verkehrsgerechtem Verhalten nicht zu vermeiden war. Kann hiervon nicht ausgegangen werden, so haftet der Auffahrende voll.