Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf schneeglatter Landstraße bei Nebel
BGH, Urteil vom 29.11.1966 - Aktenzeichen VI ZR 78/65
DRsp Nr. 2008/15125
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf schneeglatter Landstraße bei Nebel
Wird der Fahrer eines landwirtschaftlichen Traktorgespanns getötet, weil es bei durch nebel eingeschränkten Sichtverhältnissen auf schneeglatter Fahrbahn zu einem Kettenauffahrunfall kommt, nachdem bereits ein Fahrzeug auf das Gespann aufgefahren ist, so trägt ein LKW, der als letzter auf einen querstehenden Lastzug auffährt, im Innenverhältnis bzw. im Gesamtschuldnerausgleich 3/4 des Schadens, wohingegen Letzterer 1/4 des Schadens zu tragen hat.