OLG Saarbrücken - Urteil vom 09.10.1970
3 U 137/69
Normen:
StVG § 17 ; StVO § 4 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1971, 84

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen eines auf die Fahrbahn laufenden Schäferhundes

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.10.1970 - Aktenzeichen 3 U 137/69

DRsp Nr. 1994/13340

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen eines auf die Fahrbahn laufenden Schäferhundes

Bremst ein PKW-Fahrer sein Fahrzeug stark ab und weicht er angesichts eines zum Überholen ansetzenden, folgenden Fahrzeugs nach links aus, weil plötzlich vor ihm ein Schäferhund auf die Fahrbahn läuft, so trägt das auffahrende Fahrzeug im Falle eines Auffahrunfalls die alleinige Haftung.

Normenkette:

StVG § 17 ; StVO § 4 ;
Fundstellen
VerkMitt 1971, 84