Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen eines auf die Fahrbahn laufenden Schäferhundes
OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.10.1970 - Aktenzeichen 3 U 137/69
DRsp Nr. 1994/13340
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall wegen eines auf die Fahrbahn laufenden Schäferhundes
Bremst ein PKW-Fahrer sein Fahrzeug stark ab und weicht er angesichts eines zum Überholen ansetzenden, folgenden Fahrzeugs nach links aus, weil plötzlich vor ihm ein Schäferhund auf die Fahrbahn läuft, so trägt das auffahrende Fahrzeug im Falle eines Auffahrunfalls die alleinige Haftung.