Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Dessau vom 23. März 1995 (Az.:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 15. Februar 1995 zu zahlen.
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