Haftungsverteilung bei einem Unfall mit Kindern an einem Fußgängerüberweg
OLG Köln, Urteil vom 16.05.1966 - Aktenzeichen 1 U 279/65
DRsp Nr. 1994/12665
Haftungsverteilung bei einem Unfall mit Kindern an einem Fußgängerüberweg
Ein Unfall mit Kindern ist für einen Kraftfahrer nicht unabwendbar, wenn diese die Fahrbahn von Teilen des Bürgersteigs betreten haben, der aufgrund eines Pfeilers einer Eisenbahnüberführung verdeckt war. Der PKW-Fahrer trägt daher die volle Haftung.