Auf die Berufung des Klägers wird das am 2. Oktober 2019 verkündete Urteil der Zivilkammer 42 des Landgerichts Berlin unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4305,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.01.2019 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, 780,80 € an die XXX GbR zur Gutachtennummer XXX zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, 571,44 € an die XXX Rechtsschutzversicherung AG, XXX zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Beklagte zu 1 hat die Kosten des vom Senat eingeholten Sachverständigengutachtens zu tragen. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 15 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 85 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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