Haftungsverteilung bei Kollision auf einer ampelgeregelten Kreuzung
OLG Hamm, Urteil vom 01.02.1983 - Aktenzeichen 9 U 243/82
DRsp Nr. 1994/10823
Haftungsverteilung bei Kollision auf einer ampelgeregelten Kreuzung
Ein Kraftfahrer, der über eine bereits zwei Sekunden Rotlicht zeigende Verkehrsampel in den Kreuzungsbereich einfährt, trägt die alleinige Haftung, wenn es zu einer Kollision mit einem bei Grünlicht in die Kreuzung einfahrenden Fahrzeug des Querverkehrs kommt.