Auf die Berufung der Beklagten vom 24.09.2019 wird das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 06.08.2019 in Richtung der Beklagten A. Versicherung AG abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagte wird verurteilt, samtverbindlich mit dem vormaligen Beklagten zu 1) an den Kläger 4400,55 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 27.01.2018 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 02.03.2018 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung im Verfahren gegen den vormaligen Beklagten zu 1), Aktenzeichen
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
II. III. IV.
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