Auf die Berufungen des Klägers und der Drittwiderbeklagten wird das am 27. Januar 2016 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin, Az.:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 7.244,20 EUR nebst Zinsen in Höhe fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18. Mai 2015 zu zahlen. Im Übrigen werden die weitergehende Klage und die Widerklage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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