Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.06.2019 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld (
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das angefochtene und das vorliegende Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger begehrt Schadensersatz aus einem Unfallereignis, das sich am 03.05.2017 auf dem Kundenparkplatz der Fa. M. in K.-U. ereignete.
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