Auf die Berufung der Beklagten vom 25.06.2012 wird das Endurteil des LG Traunstein vom 25.05.2012 (Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.216,14 Euro zu bezahlen zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten hieraus über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2011.
2.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger 70 % der materiellen und immateriellen Schäden aus dem Verkehrsunfall vom 5.11.2011 gegen 15:10 Uhr in Engelsberg zu ersetzen.
3.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
2.Von den Kosten des Klageverfahrens trägt die Beklagte 70 % und der Kläger 30 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte 40 % und der Kläger 60 %.
Die Kosten des Widerklageverfahrens trägt der Widerkläger.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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