Auf die Berufung der Klägerin wird die Beklagte unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Aachen vom 26.4.2019 (
Die Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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