Die Berufung des Klägers gegen das am 24.11.2006 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beklagten wird das vorbezeichnete Urteil teilweise - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels;- abgeändert.
Die Beklagten sind als Gesamtschuldner dem Grunde nach verpflichtet, dem Kläger ein Schmerzensgeld zu zahlen. Bei der Festsetzung der angemessenen Entschädigung ist ein Mithaftungsanteil des Klägers von 30 % zu berücksichtigen.
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