Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Fahrschulwagens mit einem von hinten überholenden Fahrzeug
KG, Urteil vom 03.12.1973 - Aktenzeichen 22 U 1420/73
DRsp Nr. 1994/8051
Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Fahrschulwagens mit einem von hinten überholenden Fahrzeug
1. Ein Fahrschüler, der noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, haftet gem. § 3 Abs. 2StVG nicht nach dem Haftungssystem des StVG.2. Hiervon unberührt ist jedoch die zivilrechtliche Haftung, die jedoch Verschulden voraussetzt.3. Kommt es zu einer Kollision zwischen einem nach links abbiegenden Fahrschulwagen und einem von hinten überholenden Fahrzeug, so haften der Halter des Fahrschulwagens und das überholende Fahrzeug zu gleichen Teilen.