Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs auf einer ampelgeregelten Kreuzung
OLG Hamm, Urteil vom 28.11.1979 - Aktenzeichen 13 U 246/78
DRsp Nr. 1994/10920
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs auf einer ampelgeregelten Kreuzung
Kommt es auf einer ampelgeregelten Kreuzung zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, so ist eine hälftige Schadensteilung angemessen, wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob das entgegen kommende Fahrzeug das Gelb- oder Rotlicht nicht beachtet hat.