Auf die Berufung des Klägers wird das am 05.10.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Cottbus, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 231,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 06.07.2016 zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 7.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.07.2016 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfall vom ...2015 in F... auf der ... Straße in Höhe Hausnummer ... in Höhe von 30 % zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind oder übergehen.
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