I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Ulm vom 14.12.1990 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen zu folgender Neufassung teilweise abgeändert:
1. Auf die Klage werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 2.404,87 DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit 26.05.1990 zu bezahlen.
2. Auf die Widerklage werden die Klägerin und die Drittwiderbeklagten zu 2) und 3) verurteilt, als Gesamtschuldner an den Beklagten zu 1) 6.495,69 DM nebst 4 % Zinsen hieraus seit 03.04.1990 zu bezahlen.
3. Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.
II. Die Kosten sind wie folgt zu verteilen:
1. Die Kosten I. Instanz:
Von den Gerichtskosten tragen die Klägerin und die Drittwiderbeklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner 30 %, die Klägerin trägt darüber hinaus weitere 15. %, die Beklagten zu 1) und 2) tragen als Gesamtschuldner 11 % und der Beklagte zu 1) trägt weitere 44 %.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|