Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
OLG Köln, Urteil vom 30.06.1976 - Aktenzeichen 2 U 3/76
DRsp Nr. 1994/12620
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
Kommt es zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug und haben beide Fahrzeugführer die gebotene Sorgfalt nicht eingehalten, so ist aufgrund der höheren Betriebsgefahr des überholenden Fahrzeugs eine Haftungsverteilung von 60 : 40 zu dessen Lasten gerechtfertigt.