OLG Köln - Urteil vom 30.06.1976
2 U 3/76
Normen:
StVG § 7 ;
Fundstellen:
VersR 1977, 262

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

OLG Köln, Urteil vom 30.06.1976 - Aktenzeichen 2 U 3/76

DRsp Nr. 1994/12620

Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

Kommt es zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug und haben beide Fahrzeugführer die gebotene Sorgfalt nicht eingehalten, so ist aufgrund der höheren Betriebsgefahr des überholenden Fahrzeugs eine Haftungsverteilung von 60 : 40 zu dessen Lasten gerechtfertigt.

Normenkette:

StVG § 7 ;

Hinweise:

So auch OLG Düsseldorf v. 07.02.1974, VersR 1974, 864 (beide Betriebsgefahren 50 %)

Fundstellen
VersR 1977, 262