Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 17.12.2007 - Aktenzeichen 116 C 3067/07
DRsp Nr. 2009/22525
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug
Kommt es zu einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug, so trifft Letzteres die alleinige Haftung, wenn sich der Linksabbieger mit eingeschalteten linken Blinker bereits in der Gegenfahrbahn befand, als das nachfolgende Fahrzeug zum Überholen ansetzte.