Am 26. Oktober 1953 gegen 23.30 Uhr befuhr der Kläger mit seinem 200 ccm Zündapp-Kraftrad die E.-Landstraße in H. in Richtung E. Auf dem Soziussitz befand sich seine Ehefrau. Kurz vor dem Haus Nr. 49 stieß der Kläger auf der rechten Straßenseite mit dem Beklagten zusammen, der die Fahrbahn der Straße von links nach rechts zu Fuß überquerte. Beide Parteien erlitten Verletzungen. Bei dem Beklagten wurde durch Blutprobe ein Blutalkoholgehalt von 0,7 bis 0,8 Promille zur Zeit des Unfalls festgestellt.
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