LG Hamburg - Urteil vom 23.12.1988
6 O 440/87
Normen:
StVO § 8 ;
Fundstellen:
r+s 1989, 147
r+s 1989, 147
r+s 1989, 147

Haftungsverteilung bei Kollision eines nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegenden Fahrzeugs mit einem auf der Vorfahrtstraße fahrenden, überholenden Fahrzeug

LG Hamburg, Urteil vom 23.12.1988 - Aktenzeichen 6 O 440/87

DRsp Nr. 1994/14678

Haftungsverteilung bei Kollision eines nach rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegenden Fahrzeugs mit einem auf der Vorfahrtstraße fahrenden, überholenden Fahrzeug

Will ein wartepflichtiger Kraftfahrer nach rechts in eine Vorfahrtstraße abbiegen, so kann er den Abbiegevorgang mit Rücksicht auf den von rechts kommenden Verkehr nur dann durchführen, wenn er sicher ist, daß kein Fahrzeug auf der Vorfahrtstraße überholt. Kommt es beim Abbiegevorgang zu einer Kollision mit einem auf der Vorfahrtstraße überholenden Fahrzeug, so trifft den abbiegenden, wartepflichtigen Kraftfahrer die alleinige Haftung.

Normenkette:

StVO § 8 ;
Fundstellen
r+s 1989, 147
r+s 1989, 147
r+s 1989, 147