OLG Saarbrücken - Urteil vom 26.05.2023
3 U 4/23
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 17 Abs. 2; StVO § 25 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 21.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 14/21

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem bei Dunkelheit die Fahrbahn abseits eines Fußgängerüberwegs überquerenden Fußgänger

OLG Saarbrücken, Urteil vom 26.05.2023 - Aktenzeichen 3 U 4/23

DRsp Nr. 2023/7674

Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem bei Dunkelheit die Fahrbahn abseits eines Fußgängerüberwegs überquerenden Fußgänger

Ein Kraftfahrer, der einen die Fahrbahn aus seiner Sicht von links nach rechts überquerenden, trotz Dunkelheit bereits aus einiger Entfernung erkennbaren Fußgänger vor dem Zusammenstoß nicht bemerkt hat, darf nicht darauf vertrauen, der Fußgänger werde sich bei der Fahrbahnüberquerung verkehrsgerecht verhalten.

Kommt es zu einer Kollision eines Pkw mit einem bei Dunkelheit die Fahrbahn abseits eines Fußgängerüberwegs überquerenden Fußgänger und war die Kollision bei rechtzeitiger Reaktion auf den für den Pkw-Fahrer erkennbaren Fußgänger vermeidbar, so ist von einer Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zulasten des Pkw auszugehen.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 21.9.2021 - 8 O 14/21 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 115 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1;