Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger bei Bewusstlosigkeit des PKW-Fahrers
BGH, Urteil vom 15.01.1957 - Aktenzeichen VI ZR 135/56
DRsp Nr. 1994/6540
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger bei Bewusstlosigkeit des PKW-Fahrers
»1. Die auf plötzlicher Bewusstlosigkeit beruhende Unfähigkeit des Kraftfahrzeugführers, das Fahrzeug weiter zu steuern, ist kein die Haftung ausschließendes unabwendbares Ereignis i.S.d. § 7 Abs. 2StVG.2. Die Billigkeitshaftung aus BGB § 829 kann neben die Schadenersatzpflicht nach StVG § 7 treten.3. Bei der Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Schadenersatz billig ist, darf eine Haftpflichtversicherung berücksichtigt werden.«4. Der PKW haftet nach § 7 Abs. 1StVG in vollem Umfang und im Rahmen des § 829BGB nach einer noch festzustellenden Haftungsquote.