Der Kläger verlangt Schadensersatz von dem Erstbeklagten als Fahrer, von der Zweitbeklagten als Halterin eines Lastzuges, mit welchem der dem Kläger gehörende und von diesem gesteuerte Personenkraftwagen "Ford 17 M" am 1. September 1962 gegen 2.00 Uhr nachts auf der Bundesstraße ... bei Kilometer 15,4 in der Nähe von H. zusammengestoßen ist. Bei diesem Zusammenstoß erlitt der Kläger lebensgefährliche Verletzungen; sein Fahrzeug wurde schwer beschädigt.
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