Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der geöffneten Fahrertür eines anhaltenden Pkw
KG, Urteil vom 11.12.1989 - Aktenzeichen 12 U 78/89
DRsp Nr. 1994/7803
Haftungsverteilung bei Kollision eines Radfahrers mit der geöffneten Fahrertür eines anhaltenden Pkw
Ein Radfahrer, der bei guten Sichtverhältnissen gegen die geöffnete Fahrertür eines auf der Fahrbahn haltenden Personenkraftwagens fährt, hat den ihm dadurch entstandenen Schaden in vollem Umfang selbst zu tragen.