Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus einer Einfahrt herausfahrenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs
LG Wuppertal, Urteil vom 20.12.2007 - Aktenzeichen 9 S 150/06
DRsp Nr. 2009/22530
Haftungsverteilung bei Kollision eines rückwärts aus einer Einfahrt herausfahrenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs
Kommt es zur Kollision eines rückwärts aus einer Einfahrt herausfahrenden Fahrzeugs mit einem auf der öffentlichen Straße geführten Pkw, so trägt das rückwärts ausfahrende Fahrzeug die alleinige Haftung.