Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs
BGH, Urteil vom 02.03.1965 - Aktenzeichen VI ZR 249/63
DRsp Nr. 2008/15089
Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs
kommt es zu einer Kollision eines überholenden Fahrzeugs, das sich an ein vorausfahrendes, überholendes Fahrzeug "angehängt" hat, mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs, so trägt das überholende Fahrzeug die alleinige Haftung.