Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6.6.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Halle (
1. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 43,-- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2011 zu zahlen.
2. Die Beklagten werden weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 93,42 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2011 zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Der Kläger und die Drittwiderbeklagte werden verurteilt, an den Beklagten zu 2) 5.778,75 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2011 zu zahlen.
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