Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit der sich öffnenden Tür eines am Fahrbahnrand haltenden Fahrzeugs
KG, Urteil vom 08.10.1984 - Aktenzeichen 12 U 741/84
DRsp Nr. 1994/7870
Haftungsverteilung bei Kollision eines vorbeifahrenden PKW mit der sich öffnenden Tür eines am Fahrbahnrand haltenden Fahrzeugs
Ein Fahrzeug, das an einer Reihe parkender Fahrzeuge vorbeifährt, muss einen seitlichen Abstand von mindestens einem Meter einhalten. Unterbleibt dies und kommt es zu einer Kollision mit einer geöffneten Tür eines parkenden Fahrzeugs, so ist von hälftiger Schadensteilung auszugehen.