Haftungsverteilung bei Kollision mit einem verbotswidrig auf einem Abbiegefahrstreifen haltenden Fahrzeug
OLG Hamm, Urteil vom 09.11.1998 - Aktenzeichen 6 U 147/98
DRsp Nr. 1999/9961
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem verbotswidrig auf einem Abbiegefahrstreifen haltenden Fahrzeug
Fährt ein Fahrzeug, das auf dem für Rechtsabbieger vorgesehenen Fahrstreifen nach rechts abbiegen will, auf ein dort verbotswidrig parkendes Fahrzeug auf, so ist eine Haftungsverteilung von 1/3 zu 2/3 zu Lasten des auffahrenden Fahrzeugs angemessen.