Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Straßenbahn an einer Engstelle
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.1995 - Aktenzeichen 1 U 119/95
DRsp Nr. 1997/6600
Haftungsverteilung bei Kollision mit einer Straßenbahn an einer Engstelle
Kommt es im Bereich einer Fahrbahnverengung zu einer Kollision eines Kraftfahrzeugs mit einer Straßenbahn, so trägt das Kraftfahrzeug die alleinige Haftung, da die am Individualverkehr teilnehmenden Verkehrsteilnehmer der Straßenbahn den Vorrang einzuräumen haben.