Haftungsverteilung bei Kollision von PKW mit einem Fußgänger an einer Fußgängerampel
AG Kiel, Urteil vom 26.10.1998 - Aktenzeichen 108 C 140/98
DRsp Nr. 1999/10183
Haftungsverteilung bei Kollision von PKW mit einem Fußgänger an einer Fußgängerampel
An einer viel befahrenen Hauptverkehrsstraße muss ein Kraftfahrer mit für ihn geltendem Grünlicht und für Fußgänger geltendem Rotlicht nicht damit rechnen, dass Fußgänger, die nicht in Sicht oder wegen ungünstiger Sichtverhältnisse in Höhe einer Fußgängerfurt nicht zu erkennen sind, diese verbotswidrig betreten, wenn es sich um handelt.