Die Klägerin sowie die Drittwiderbeklagten sind jeweils des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig.
2.Die Berufung des Drittwiderklägers wird zurückgewiesen.
3.Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 21.12.2016 bzgl. I., II. und V. abgeändert und wie folgt neu gefasst:
I.Die Beklagten werden verurteilt, samtverbindlich an die Klägerin 512,50 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.05.2015 zu zahlen.
II.Die Beklagten werden weiterhin verurteilt, samtverbindlich an die Klägerin vorprozessuale Rechtsanwaltskosten in Höhe von 124,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 06.11.2015 zu zahlen.
V. 4. 5. 6. 7.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|