Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das am 23. November 2011 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 4.137,60 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. seit dem 19. August 2010 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des 1. Rechtszuges tragen der Kläger 27 % und die Beklagten 73 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|