Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal - Einzelrichter - vom 19.07.2016 - Az.:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 5.159,18 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2015 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiterhin als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten i.H.v. 250,10 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz sowie des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten.
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