1. Auf die Berufung der Klägerin zu 2) wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels der Klägerin zu 1) und des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin zu 2) das Urteil des Landgerichts Stendal vom 13. August 2008, Az. 23 O 16/08, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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