Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen einer sich öffnenden PKW-Tür
KG, Urteil vom 15.05.1972 - Aktenzeichen 12 U 1022/70
DRsp Nr. 1994/8070
Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen einer sich öffnenden PKW-Tür
1. Fährt ein Radfahrer an einem PKW vorbei, dessen Fahrertür sich in diesem Moment öffnet, und kommt der Radfahrer zu Fall, so spricht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Radfahrer infolge der sich öffnenden Tür gestürzt ist.2. Den Radfahrer trifft ein Mitverschulden an dem Sturz, wenn er das Rad infolge eines an der Lenkstange hängenden schweren Beutels nicht ausbalancieren konnte.3. In diesem Fall ist eine hälftige Schadensteilung angemessen.